1. Voraussetzungen für einen Au-pair-Aufenthalt im Ausland
2. Allgemeine Rahmenbedingungen
3. Rechte und Pflichten des Au-pairs
1. Voraussetzungen für einen Au-pair- Aufenthalt im Ausland
- Sie haben Erfahrung in der Kinderbetreuung.
- Sie sind zwischen 18 und 27 bzw. 30 Jahre alt.
- Sie haben Grundkenntnisse der Landessprache.
- Sie sind ledig, haben keine eigenen Kinder und sind nicht schwanger.
- Sie sind psychisch und physisch gesund.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie sind in der Lage die Reisekosten sowie die Kosten des Sprachkurses selbst zu tragen.
2. Allgemeine Rahmenbedingungen für einen Au-pair Aufenthalt
Aufenthaltsdauer
Ein Au-pair Aufenthalt dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate. Kurzfristige Aufenthalte wie z.B. ein Summer-Au-pair sind u.U. ebenfalls möglich.
Kündigung
Sowohl die Gastfamilie als auch das Au-pair können den Au-pair-Vertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und wird in Kopie an die Volunta gGmbH und an die Partnerorganisation vor Ort geschickt. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie/beim Au-pair. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Ein Gastfamilienwechsel ist nach Rücksprache mit Volunta und der Partnerorganisation vor Ort möglich.
Vermittlungsgebühr
Die Vermittlungsgebühr beträgt 150,-€ für das Au-pair und ist nach erfolgreicher Vermittlung an die Volunta gGmbH zu zahlen.
3. Rechte und Pflichten des Au-pairs
Aufgaben des Au-pairs
Das Au-pair übernimmt hauptsächlich Aufgaben in der Kinderbetreuung. Hier verpflichtet es sich zu einem verantwortungsbewussten und liebevollen Umgang mit den Kindern. Zusätzlich dürfen ihm leichte Tätigkeiten im Haushalt übertragen werden, z.B. Kochen, Aufräumen der Kinderzimmer, Staubsaugen, Einkaufen, etc.
Arbeitszeit / Urlaub / Freizeit
Die Regelungen bzgl. der Arbeitszeiten, des Urlaubs und der Freizeit des Au-pairs variieren je nach Gastland und Au-pair-Programm. Weitere Informationen sind den Programmübersichten zu entnehmen.
Krankheit
Wenn das Au-pair krank ist darf es nicht arbeiten. Sprechen Sie bitte unbedingt bei Beginn des Au-Pair Aufenthaltes mit der Gastfamilie Regelungen für den Krankheitsfall ab.
Sprachkurs
Ein Sprachkursbesuch von zwei- bis dreimal die Woche gehört zu einem Au-pair-Aufenthalt dazu. Au-pairs haben somit eine zusätzliche Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Kosten des Sprachkurses und die Fahrtkosten übernimmt i.d.R. das Au-pair.
Die Höhe der Kosten eines Kurses variieren je nach Stadt, Intensität und Sprachniveau.
Taschengeld
Das monatliche Taschengeld für die/den Au-pair variiert je nach Gastland und Arbeitszeit des Au-pairs. Weitere Informationen sind den Programmübersichten zu entnehmen.
Unterkunft und Verpflegung
Kost und Logis sind für das Au-pair für jeden Tag des gesamten Aufenthaltes, auch während des Urlaubs und bei Abwesenheit der Gastfamilie, kostenlos.
Das Au-pair wohnt innerhalb der Familienwohnung oder des Hauses in einem eigenen Zimmer. Das Au-pair darf die sanitären Einrichtungen der Gastfamilie mitbenutzen, sofern ihm kein eigenes Badezimmer zur Verfügung gestellt wird.
Die Gastfamilie lässt das Au-pair am täglichen Familienleben teilhaben. Das Au-pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten der Familie teil und erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. aufgrund von Religionszugehörigkeit, Allergien, vegetarischer Ernährung), dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.
Versicherung
Sofern die Familienversicherung den Au-pair-Aufenthalt nicht abdeckt, benötigt das Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Kosten für diese Versicherungen trägt das Au-pair (Ausnahme: USA).
Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen
Die Gastfamilie unterstützt die Teilnahme des Au-pairs am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie die dazu notwendige Mobilität. Nähere Informationen zu einem Sprachkurs bekommen Sie von der Partnerorganisation vor Ort oder von der Gastfamilie.
Für einen Au-pair Aufenthalt in einem EU-Land ist der Personalausweis oder der Reisepass für die Einreise ausreichend. Für alle anderen Reiseziele sind die Einreisebestimmungen der jeweiligen Botschaft zu beachten.


