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1.  Voraussetzungen für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland

2.  Allgemeine Rahmenbedingungen

3.  Rechte und Pflichten des Au-pairs

4.  Leistungen der Gastfamilie

5.  Formalitäten

Alle Informationen kurz zusammengefasst entnehmen Sie bitte unserer Programmübersicht.

 

1.  Voraussetzungen für einen Au-pair- Aufenthalt in Deutschland:

  • Sie haben Erfahrung in der Kinderbetreuung.
  • Sie sind zwischen 18 und 24 (Bewerber aus Nicht-EU)
    bzw. zwischen 18 und 30 (Bewerber aus EU) Jahre alt.
  • Sie haben gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie sind ledig, haben keine eigenen Kinder und sind nicht schwanger.
  • Sie sind psychisch und physisch gesund.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind in der Lage die Reisekosten sowie die Kosten des Sprachkurses selbst zu tragen.

 

2.  Allgemeine Rahmenbedingungen für einen Au-pair Aufenthalt

Aufenthaltsdauer

Ein Au-pair Aufenthalt dauert mindestens sechs und maximal zwölf Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Umgangssprache

Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch.

Kündigung

Sowohl die Gastfamilie als auch das Au-pair können den Au-pair-Vertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und wird in Kopie an die Volunta gGmbH geschickt. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie/beim Au-pair. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung, nach Rücksprache mit der Volunta gGmbH, möglich. Kündigungsgründe sind schwere Verfehlungen oder schwerwiegende Umstände, wie Tod eines Angehörigen des Au-pairs.

Ein Gastfamilienwechsel ist nach Rücksprache mit Volunta eventuell möglich.

Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr beträgt 390,-€ und ist von der Gastfamilie bei Einreise des Au-pairs an die Volunta gGmbH zu zahen.

Für ausländische Au-pairs ist die Vermittlung in deutsche Gastfamilien über Volunta kostenfrei.

 

3.  Rechte und Pflichten des Au-pairs

Aufgaben des Au-pairs

Das Au-pair übernimmt hauptsächlich Aufgaben in der Kinderbetreuung. Hier verpflichtet es sich zu einem verantwortungsbewussten und liebevollen Umgang mit den Kindern. Zusätzlich dürfen ihm leichte Tätigkeiten im Haushalt übertragen werden, z.B. Kochen, Aufräumen der Kinderzimmer, Staubsaugen, Einkaufen, etc.

Das Saubermachen und Aufräumen des eigenen Zimmers erledigt das Au-pair außerhalb der Arbeitszeit.

Arbeitszeit

Pro Woche darf das Au-pair nicht mehr als dreißig Stunden arbeiten. Die Arbeitsstunden des Au-pairs werden von dem Au-pair und der Gastfamilie vereinbart. Dabei wird darauf geachtet, dass das Au-pair nicht mehr als sechs Stunden am Tag und an höchstens drei Abenden in der Woche arbeiten darf.

Bezahlter Urlaub

An zwei Tagen pro Monat erhält das Au-pair bezahlten Urlaub. Die Urlaubstage müssen nicht jeden Monat genommen werden, sondern können gesammelt werden.

Freizeit

Zusätzlich zu den Urlaubstagen hat das Au-pair mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal im Monat auf ein Wochenende fallen. Die Gastfamilie gewährt dem Au-pair mindestens vier freie Abende pro Woche. Die/der Au-pair muss die Möglichkeit haben, ihre/seine Religion ausüben zu können.

An gesetzlichen Feiertagen, die in dem Bundesland, in dem die Gastfamilie lebt, freie Tage sind, hat das Au-pair frei oder bekommt ersatzweise an einem anderen Tag frei.

Krankheit

Wenn das Au-pair krank ist, darf es nicht arbeiten.

Ab dem dritten Krankheitstag darf die Gastfamilie eine Krankschreibung vom Arzt verlangen. Auch wenn das Au-pair krank ist, wird das Taschengeld bis zu 6 Wochen weiter bezahlt.

Sprachkurs

Ein Sprachkursbesuch von zwei- bis dreimal die Woche gehört zu einem Au-pair-Aufenthalt dazu. Au-pairs haben somit eine zusätzliche Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Kosten des Sprachkurses sind vom Au-pair zu tragen, die Fahrtkosten übernimmt die Gastfamilie. Die Höhe der Kosten eines Kurses variieren je nach Stadt, Intensität und Sprachniveau.

 

4.  Leistungen der Gastfamilie

Taschengeld

Das monatliche Taschengeld für die/den Au-pair beträgt 260,00 €. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere „Arbeitszeit“ erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Ein Au-pair Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis.

Unterkunft und Verpflegung

Kost und Logis sind für das Au-pair für jeden Tag des gesamten Aufenthaltes, auch während des Urlaubs und bei Abwesenheit der Gastfamilie, kostenlos.

Das Au-pair wohnt innerhalb der Familienwohnung oder des Hauses  in einem eigenen, beheizbaren, ausreichend möblierten Zimmer von mindestens 8 qm mit einem Tageslichtfenster und einer verschließbaren Tür.

Das Au-pair darf die sanitären Einrichtungen der Gastfamilie mitbenutzen, sofern ihm kein eigenes Badezimmer zur Verfügung gestellt wird.

Die Gastfamilie lässt das Au-pair am täglichen Familienleben teilhaben. Das Au-pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten der Familie teil und erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. aufgrund von Religionszugehörigkeit, Allergien, vegetarischer Ernährung), dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

Visumsverlängerung

Die Gastfamilie übernimmt alle Kosten, die für die Anmeldung in Deutschland anfallen.

Versicherung

Die Gastfamilie schließt für das Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Die Kosten für diese Versicherungen trägt die  Gastfamilie. Versicherungsbeginn ist der Einreisetag. Die Krankenversicherung umfasst die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Schwangerschaft und Geburt.

Wurde eine rechtzeitige Versicherung des Au-pairs versäumt, hat die Gastfamilie alle dadurch für das Au-pair entstehenden Kosten zu tragen. Die Kopie der Police ist von der Gastfamilie bei Volunta idealerweise vor Einreise des Au-pairs, spätestens aber innerhalb der ersten zwei Wochen seines Aufenthaltes, vorzulegen.

Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt die Gastfamilie, sofern diese von den Behörden gefordert oder von der Gastfamilie gewünscht wird.

Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen

Die Gastfamilie unterstützt die Teilnahme des Au-pairs am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland sowie die dazu notwendige Mobilität.

Bei der Verabredung der Arbeitszeit wird Rücksicht auf die Zeiten genommen, zu denen das Au-pair an seinem Sprachkurs oder an anderen Kursen teilnimmt. Umgekehrt richtet sich das Au-pair bei der Anmeldung zu regelmäßigen Aktivitäten, so weit das möglich ist, nach regelmäßigen Terminen der Gastfamilie.

Die Gastfamilie ist behilflich bei der Suche nach einem passenden Sprachkurs. Die Kursgebühr kann die Gastfamilie übernehmen, muss sie aber nicht. Die Gastfamilie übernimmt die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Sprachkurs.

Telefonische Erreichbarkeit

Die Gastfamilie gewährleistet, dass die /der Au-pair jederzeit ihre/seine vermittelnde Agentur telefonisch erreichen kann. Die Gastfamilie muss weiterhin erlauben, dass das Au-pair von der Volunta gGmbH ebenso wie von Angehörigen und Freunden aus dem Heimatland und aus Deutschland angerufen wird.

 

5.  Formalitäten

Vor der Einreise

Au-pairs aus visumspflichten Ländern benötigen für die Beantragung des Visums einen Einladungsbrief der Gastfamilie, den unterschriebenen Au-pair-Vertrag sowie die Vermittlungsbestätigung durch Volunta. Informationen zum Einladungsbrief erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt.

Die Bearbeitungszeit des Visumsantrages beträgt i.d.R. 6-8 Wochen.

Nach der Einreise

Alle nötigen Behördengänge sind in den vorgegebenen Fristen von der Gastfamilie und dem Au-pair zu erledigen.

Das Au-pair muss sich innerhalb der ersten DREI Tage seines Aufenthaltes beim zuständigen Einwohnermeldeamt und der Agentur für Arbeit vorstellen und gegebenenfalls eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis gilt nur für die in der Arbeitserlaubnis und im Visum genannte Gastfamilie; jede andere Tätigkeit ist verboten!

Die Gastfamilie muss sicherstellen, dass das Au-pair ab dem Einreisetag kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist.

Bei Abreise

Die Gastfamilie muss nach Beendigung des Au-pair-Verhältnisses das Au-pair bei den Deutschen Behörden wieder abmelden.

 

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