Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
EU-Länder, die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Malta und Zypern
Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Innerhalb der ersten Woche nach der Ankunft im Gastland müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden. Für EU-Bürger gibt es keine Einschränkungen für den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis (Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU).
EU-Beitrittsländer ab dem 1. Mai 2004 (Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakei)
Für die Einreise ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch auch den Reisepass mitzunehmen.
Innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft im Gastland müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Arbeitserlaubnis wird entweder gleich für ein Jahr ausgestellt oder nur für drei Monate und muss dann nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
Darüber hinaus müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt im Gastland anmelden und eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung EU beantragen.
Bitte bringen Sie für die Einreiseformalitäten vier Passfotos mit.
EFTA-Staat Schweiz
Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt im Gastland anmelden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Eine Arbeitsbewilligung wird von Schweizerinnen in Deutschland seit dem Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr benötigt.
Nicht-EU- / -EWR-Länder (mit Ausnahme der Schweiz)
Für die Einreise in Nicht-EU-/-EWR-Länder ist ein gültiger Reisepass mit speziellem Au-pair-Visum erforderlich. Das Au-pair-Visum kann bei der nächstgelegenen Ländervertretung beantragt werden. Beim Visaantrag für einen Au-pair Aufenthalt in Deutschland werden der gültige Reisepass, der Au-pair-Vertrag, das Einladungsschreiben der Gastfamilie und eine Vermittlungsbestätigung benötigt. Die Beschäftigungserlaubnis für einen Au-pair-Aufenthalt wird in den Reisepass eingetragen.
Innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim Ausländeramt melden. Dort erhalten Sie eine Aufenthaltsbewilligung, die zunächst für einen bis drei Monate gültig ist, danach muss eine Verlängerung beantragt werden. Eine solche Aufenthaltsbewilligung kann die Dauer von insgesamt einem Jahr nicht überschreiten.
Darüber hinaus müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt im Gastland anmelden.
Bitte bringen Sie für die Einreiseformalitäten vier Passfotos mit.
Hinzu kommt, dass Sie möglicherweise eine amtsärztliche Untersuchung im Gastland durchführen lassen müssen.


